Zur korrekten Grundsteuerermittlung müssen Eigentümer etwaige Änderungen am Grundbesitz aus dem Vorjahr bis zum 31. März des Folgejahres an das zuständige Finanzamt verpflichtend melden. Für 2025 wurde die Anzeigefrist einmalig verlängert bis zum 30. April 2026. Nutzen Sie diese Frist noch, sofern es bei Ihnen im vergangenen Kalenderjahr Änderungen gab. Eine Ausfüllanleitung zur Grundsteueränderungsanzeige plus weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Grundbesitzänderungen melden bis 30.04.26
28.04.2026
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.