Zur korrekten Grundsteuerermittlung müssen Eigentümer etwaige Änderungen am Grundbesitz aus dem Vorjahr bis zum 31. März des Folgejahres an das zuständige Finanzamt verpflichtend melden. Für 2025 wurde die Anzeigefrist einmalig verlängert bis zum 30. April 2026. Nutzen Sie diese Frist noch, sofern es bei Ihnen im vergangenen Kalenderjahr Änderungen gab. Eine Ausfüllanleitung zur Grundsteueränderungsanzeige plus weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.