Das Einkommensteuergesetz sollte geändert werden, jedoch hat der Bundesrat keine Zustimmung erteilt: Arbeitgeber sollten ihren Arbeitnehmern wegen gestiegener Preise aufgrund des Iran-Kriegs einen steuerlichen Freibetrag bis zu max. 1.000 EUR gewähren – unabhängig davon, ob als Zuschuss oder als Sachbezug. Der Zeitraum der Steuerbefreiung war bis zum 30.06.2027 vorgesehen. Voraussetzung sollte sein, dass der Betrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steht. Entgeltumwandlungen würden daher nicht darunter fallen. Zur Umsetzung sollte es ausreichen, wenn der Arbeitgeber in beliebiger Form kenntlich machte, dass die Leistung im Zusammenhang mit Preissteigerungen stünde, zum Beispiel durch einen Hinweis in der jeweiligen Lohnabrechnung. In der Sozialversicherung sollten darauf keine Beiträge anfallen. Der Bundesrat hat dem Vorhaben am 08.05.2026 jedoch seine Zustimmung verweigert.