Die Anforderungen an die neue elektronische Rechnungsstellung wurden vom Finanzministerium weiter geschärft:
Der Rechnungsempfänger ist verantwortlich für die technische und inhaltliche Korrektheit! Prüfen Sie daher, ob Ihr Buchhaltungssystem strukturierte Rechnungsformate empfangen und erzeugen kann. Es sollte in der Lage sein, Fehler in Inhalten und Format automatisch zu erkennen. Mängel können bis zur Verhinderung des Vorsteuerabzugs führen.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.