Die Anforderungen an die neue elektronische Rechnungsstellung wurden vom Finanzministerium weiter geschärft:

Der Rechnungsempfänger ist verantwortlich für die technische und inhaltliche Korrektheit! Prüfen Sie daher, ob Ihr Buchhaltungssystem strukturierte Rechnungsformate empfangen und erzeugen kann. Es sollte in der Lage sein, Fehler in Inhalten und Format automatisch zu erkennen. Mängel können bis zur Verhinderung des Vorsteuerabzugs führen.