Das Einkommensteuergesetz wird geändert: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern wegen gestiegener Preise aufgrund des Iran-Kriegs einen steuerlichen Freibetrag bis zu max. 1.000 EUR gewähren – unabhängig davon, ob als Zuschuss oder als Sachbezug. Der Zeitraum der Steuerbefreiung ist bis zum 30.06.2027 vorgesehen. Voraussetzung ist, dass der Betrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steht. Entgeltumwandlungen fallen daher nicht darunter. Zur Umsetzung reicht es aus, wenn der Arbeitgeber in beliebiger Form kenntlich macht, dass die Leistung im Zusammenhang mit Preissteigerungen steht, zum Beispiel durch einen Hinweis in der jeweiligen Lohnabrechnung. In der Sozialversicherung fallen darauf keine Beiträge an.
Zum in Kraft treten muss der Bundesrat noch zustimmen – das wird voraussichtlich am 08.05.2026 erfolgen.